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Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3.9.2009 – 10 D 121/07.NE – zum geplanten E.ON-Kraftwerk Datteln



In Datteln wird zurzeit noch an Europas größtem Monokraftwerksblock mit einer geplanten Feuerungswärmeleistung von etwa 2.600 Megawatt (MW) gearbeitet. Auf die Normenkontrollklagen des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie eines Landwirtes hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster mit Urteil vom 3. September 2009 den Bebauungsplan Nr. 105 der Stadt Datteln – E.ON-Kraftwerk – für unwirksam erklärt. Die Entscheidung hat nicht nur erhebliche Auswirkungen für das bereits weit fortgeschrittene Bauvorhaben. Aktuell hat die Bezirksregierung Münster den E.ON-Anträgen auf Sofortvollzug der bislang ausgesetzten vierten und fünften Teilgenehmigung in großem Umfang stattgegeben.

Autor(en):Rechtsanwältin Prof. Dr. Andrea Versteyl
Schlagworte:Verwaltung
Seite:3
Preis:€ 0,00



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